Arbeitsrecht

 

Für ausländische Investoren hält das chinesische Arbeitsrecht mehr Fallstricke bereit, als oft angenommen wird. Dies gilt insbesondere für die gesetzlich verankerte Rolle der Gewerkschaften und die Berücksichtigung der Arbeitnehmerinteressen bei der Ergebnisverteilung.
 
Unsere chinesischen Arbeitsrechtler unterstützen Sie sowohl bei der Einbeziehung chinesischen Arbeitsrechts in die Entscheidungen und Verträge zur Unternehmensgründung, als auch bei Personalmaßnahmen und Restrukturierungen.

 

Ihr Ansprechpartner: Dr. York-Gero von Amsberg