Strafrecht
Das Strafrecht ist in Indien schärfer als in Deutschland und wird nicht selten gegen Steuersünder und Auftraggeber bestechlicher Amtsträger eingesetzt – auch wenn diese Ausländer sind. Zudem wird das Strafrecht gerne in eigentlich zivilrechtlichen Streitigkeiten eingesetzt, um zu einer raschen Gerichtsentscheidung zu gelangen oder um Druck auf die Gegenseite auszuüben. Anwaltliche Unterstützung in Strafverfahren wird daher in Indien von sehr viel mehr ausländischen Unternehmen angefordert als man es in Deutschland erwarten würde.
Die Strafverteidiger unserer indischen Partner genießen einen hervorragenden Ruf. Das findet seinen Ausdruck nicht zuletzt darin, daß sie immer wieder an von der Presse beachteten Fällen als Strafverteidiger beteiligt sind. Sie vertreten betroffene Unternehmen in Ermittlungsverfahren, verhandeln mit den Behörden und übernehmen die Strafverteidigung für die Mitarbeiter unserer Mandanten.
Ihr Ansprechpartner: Niklas Graf von Bernstorff, LL.M. (Sydney)